In Niedersachsen dürfen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Robe künftig nicht nur aufgrund einer allgemeinen Regelung tragen – ihre Berechtigung ist seit dem 1. Juni 2026 ausdrücklich in der Amtstrachtverordnung festgeschrieben.
Mit der Änderung will das Land eine langjährige Forderung des
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