Die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer ist nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig.
Im Dezember 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Wasserverbrauchsteuersatzung beschlossen. Hiernach fallen auf jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser 0,90
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