Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen spricht sich für eine Reform des Verfahrensrechts bei datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren aus. Nach seiner Vorstellung sollen Datenschutzaufsichtsbehörden gerichtliche Bußgeldverfahren künftig eigenständig weiterführen können und dabei vergleichbare Befugnisse erhalten wie die Staatsanwaltschaft. Als Vorbild dient eine
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