Ein niedersächsischer Landesverband, ein 212-seitiges Gutachten des Verfassungsschutzes und die Frage, wann aus einem Verdacht eine hinreichend gesicherte verfassungsfeindliche Bestrebung wird: Mit einem nun bekannt gewordenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen ihre Einstufung als
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