Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Allgemeines » Einsatz eines Detektivs

Einsatz eines Detektivs

…drucken   
27. Januar 2012 | Allgemeines

Es gehört heute wie ganz selbstverständlich in unser Weltbild hinein: Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Damit verbunden sind nicht nur viele emotional schmerzliche Momente, sondern auch zum Teil drastische Änderungen. Sind Kinder da, muss deren Lebenssituation neu geklärt werden.

Nicht selten geht es aber vor Gericht nur noch um das liebe Geld. Bei der Regelung über den Unterhalt müssen alle Daten und Fakten über die finanzielle Situation auf den Tisch gelegt werden. Aber welche Möglichkeiten hat man, wenn die Angaben des anderen nicht richtig sind, derjenige z.B. arbeitet, aber es nicht angegeben hat? Die Lösung kann sein, eine Detektei einzuschalten. Indem die Person durch die Detektei beobachtet wird, ist dann festzustellen, ob diese einer Arbeit nachgeht. Führt die Beobachtung zum Ziel und als Ergebnis wird bei der Unterhaltsberechnung der durch diese Arbeit erzielte Lohn miteinbezogen, hat man viel Geld gespart. Befürchtungen wegen der anfallenden Detektivkosten sind unnötig. War die Einschaltung eines Detektivs notwendig um die erforderlichen Beweismittel zu erhalten, sind die Kosten gerechtfertigt und müssen von der Gegenseite mitübernommen werden. So kann eine rechtzeitig eingeschaltete Detektei in einem Scheidungsverfahren über die Höhe des Unterhalts viel Geld sparen. Das heißt letztendlich, die finanzielle Situation ist über Jahre gesehen besser als es zu Anfang mit den falschen Angaben ausgesehen hat.

Egal, ob man sich gegen eine drohende Gerichtsentscheidung, einen Justizverwaltungsakt oder z.B. einen wirtschaftlichen Schaden wehren will, die notwendigen Fakten und Beweise kann man mit Hilfe einer Detektei sammeln. Neben dem Einsatz des Detektivs in privaten Bereichen, nimmt aber auch immer mehr die Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet zu. Unternehmen und Konzerne erhalten durch die professionelle Informationsbeschaffung seriös und schnell Einblick bei einer vermuteten Betriebsspionage, Produktpiraterie oder auch Mitarbeiterüberwachung bis hin zur Unterschlagung. Die finanzielle Situation und sogar die unternehmerische Existenz kann von einem solchen “Angriff” auf das Unternehmen abhängen. Daher sind kompetente Detektive mit fundiertem Wissen im technischen, betriebswirtschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Bereich oftmals notwendig. Ihr Einsatz lohnt sich meistens.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Allgemeines

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: detektei • arrest bei titulierten unterhaltsforderungen • ist elterngeld bei der berechnung von unterhaltszahlungen nach § 33a einkommensteuergesetz anzurechnen • §33a estg elternzeit vermögen • steuer kindergeld anrechnung düsseldorfertabelle • überobligatorische arbeit von soldaten unterhaltsanspruch • scheidung unterhaltspflicht • private krankenversicherung § 33a • detektei unternehmen • "§ 33a estg" unterhalt an erwachsene kinder •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang