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Kein Einsatz von Trojanerprogrammen in Sachsen

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18. Oktober 2011 | Allgemeines, Strafrecht

Wie das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa bekannt gegeben hat, ist es zu keinem Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden gekommen.

Dass bei deutschen Ermittlungsbehörden Trojanerprogramme eingesetzt worden sind, die nicht auf die Überwachung von reinen Telekommunikationsinhalten beschränkt waren, hat der Chaos Computer Club öffentlich kritisiert. Daraufhin hat es auf Veranlassung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa eine Überprüfung gegeben, nach der in Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften keine derartigen Programme verwendet wurden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mitgeteilt, dass das Landgericht Dresden bzw. das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden in insgesamt drei Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2006 und 2009 eine sogenannte »Quellen-TKÜ«-Maßnahme richterlich angeordnet hat. Zum einen handelte es sich dabei aber um ausschließlich auf die Überwachung von Internettelefonie gerichtete Maßnahmen. Zum anderen wurde die Software in keinem der Fälle auf den jeweiligen Computer der Beschuldigten tatsächlich aufgespielt; in zwei Fällen wegen technischer Schwierigkeiten. In dem weiteren Fall wurde von der Vollziehung des richterlichen Beschlusses abgesehen, weil die Beschuldigten festgenommen wurden. Es kam in allen drei Fällen nicht zu der Überwachung der Kommunikation.

Die drei genannten Maßnahmen waren ausschließlich auf die Überwachung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mittels des Internettelefonie-Dienstes »Skype« gerichtet und wurden im Tenor der Gerichtsbeschlüsse auch entsprechend beschränkt. Gegenstand der drei Ermittlungsverfahren war jeweils die Aufklärung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In dem Fall aus dem Jahr 2006 war mit der technischen Umsetzung das Landeskriminalamt Sachsen, in den beiden Fällen aus dem Jahr 2009 das Zollfahndungsamt betraut. Beide haben mitgeteilt, dass es sich bei der bereitgestellten Software um Programme handelte, die für den konkreten Zielcomputer in Auftrag gegeben wurden und die ausschließlich die Überwachung der Internettelefonie mittels »Skype« ermöglicht hätten.

Laut Staatsminister Dr. Martens wird es bis zur Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, insbesondere bis sichergestellt ist, dass neue Softwareprogramme allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, zu keinem Einsatz sogenannter Trojaner in Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften kommen.

 

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