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Keine Evaluierung der Waffengesetznovelle von 2003

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20. November 2007 | Allgemeines

Die Bundesregierung lehnt eine Evaluierung der Waffenrechtsnovelle von 2003 ab. Man habe, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag, die Vorschriften, die sich “im Wesentlichen bewährt” hätten, in den vergangenen vier Jahren umfassend evaluiert. Dringende Änderungen und Klarstellungen seien in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts vorgesehen, der dem Bundeskabinett in Kürze zugeleitet werde.

In diesem neuen Gesetzentwurf gehe es darum,

  • das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen umzusetzen,
  • das “Führen von Anscheinswaffen” in der Öffentlichkeit zu verbieten,
  • Klarstellungen zur Gelben Waffenbesitzkarte und für den Bereich des organisierten Sportschützenwesens auszuführen und
  • eine Pflicht zur Aus- bzw. Nachrüstung von Erbwaffen einzuführen.
Der Gesetzentwurf befindet sich nach Auskunft der Bundesregierung derzeit allerdings noch “am Ende der Abstimmungsphase”.

Die Frage der Liberalen, ob eine Erweiterung des Kennzeichnungssystems von Waffen geplant sei, wird von der Regierung verneint. Der Entwurf sehe lediglich eine “Klarstellung zur einheitlichen Markierung von Schusswaffen” vor. Sie sieht auch keinen Bedarf dafür, die Liste der verbotenen Waffen auszuweiten.

 

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