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Schweinestall (neu) ./. Hotel (alt) = Landleben (heute)

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7. Januar 2011 | Allgemeines

Schweineställe und Hühnerställe und die von ihnen ausgehende Geruchsbelästigung sind Legende. Aber nicht immer zieht der Stall mit seinem einschlägigen Geruch den Kürzeren, etwa dann nicht, wenn der Schweinegeruch auf dem Lande ortüblich ist.

So hat jetzt etwa das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag eines Hotelbesitzers gegen die Baugenehmigung für einen Schweinestall in Oldendorf (Salzhemmendorf) abgelehnt. Die Antragsteller, die im Dorfkern von Oldendorf ein Hotel und Cafe betreiben, wenden sich gegen die vom Landkreis Hameln-Pyrmont erteilte Baugenehmigung für den Einbau eines Schweinstalls mit 190 Mastplätzen in eine vorhandene Scheune, die in einer Entfernung von ca. 40 Metern zu ihrem Grundstück ebenfalls am Kirchweg liegt. Weitere ca. 360 Mastplätze sind bereits im Bestand vorhanden. Die Antragsteller wenden sich im Wesentlichen gegen die ihrer Ansicht nach unzumutbaren Geruchsimmissionen.

In seiner Entscheidung kommt das Verwaltungsgericht unter Würdigung eines im Genehmigungsverfahren vorgelegten Immissionsgutachtens zu dem Ergebnis, dass die von dem Schweinestall ausgehenden Emissionen hinzunehmen seien, weil diese zu deutlich geringeren Belastungen führen, als sie Bewohner in einem Dorfgebiet hinzunehmen hätten. Unzumutbare Schallimmissionen seien ebenfalls nicht zu befürchten, ohne dass es zur Beurteilung der Vorlage eines Schallgutachtens bedurft hätte.

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 6. Januar 2011 – 12 B 5343/10

 

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