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Tagespflegekinder in der Unfallversicherung

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7. Oktober 2005 | Allgemeines

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wurde zum 1. Oktober 2005 erweitert. Beschränkte sich der Versicherungsschutz bisher auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten, sind dem Monatsanfang auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter versichert.

Der Versicherungsschutz ist kostenlos. Dieser besteht kraft Gesetzes mit dem Besuch einer Tagespflegestelle. Das bedeutet: Einer besonderen Anmeldung bei den zuständigen Landesunfallkassen durch die Eltern bedarf es nicht. Im Falle eines Unfalls besteht Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung – von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis zu Rentenleistungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert ist. Dadurch werden Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt.

 

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