Arbeitgeber-Kündigung wegen „menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen“

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche, fristlose Kündigung eines Busfahrers durch die Berliner Verkehrsbetriebe für wirksam gehalten:

Arbeitgeber-Kündigung wegen „menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen“

Der Busfahrer war mit einem zugestiegenen Kollegen in Streit geraten. Er hatte daraufhin den mit Fahrgästen besetzten Bus an der nächsten Haltestelle gestoppt und die Polizei angefordert, obwohl sein Kollege den Bus bereits verlassen hatte. Gegenüber den erschienenen Polizisten sprach er von „menschenunwürdigen“ Arbeitsbedingungen bei seiner Arbeitgeberin.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat der Busfahrer mit dem genannten Vorfall seine Arbeitspflicht sowie seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin grob verletzt. Das Herbeirufen der Polizei aus nichtigem Anlass und die Bezeichnung seiner Arbeitsbedingungen als menschenunwürdig begründe die Gefahr, dass der Arbeitnehmer bei nächster Gelegenheit erneut rücksichtslos seine vermeintlich berechtigten Interessen öffenlichkeitswirksam verfolgen würde. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei der Arbeitgeberin deshalb trotz einer Beschäftigungsdauer von neuneinhalb Jahren selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar, zumal der Arbeitnehmer wegen anderer Pflichtverletzungen bereits abgemahnt worden sei.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2011 – 6 Sa 2558/10

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