Befristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag

Ein unselbständiger Annexvertrag, in dem das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses korrigiert wird, ist regelmäßig Bestandteil der Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Befristung.

Befristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag

Um einen solchen unselbständigen Annexvertrag handelt es sich aber nur bei einer Vereinbarung,

  • die auf eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist,
  • die sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und
  • allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an erst später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht.

Den Parteien darf es mithin nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2016 – 7 AZR 182/14

  1. vgl. BAG 6.10.2010 – 7 AZR 397/09, Rn. 13, BAGE 136, 17; 25.03.2009 – 7 AZR 34/08, Rn. 9 mwN; 7.11.2007 – 7 AZR 484/06, Rn. 13 mwN[]
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Befristung eines Arbeitsverhältnisses - und die erforderliche Schriftform