Mehrarbeit und Mitbestimmung
19. Februar 2009 | Arbeitsrecht
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2008 – 1 ABR 74/07




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