Mindestlohn in der Grundpflege
Nachdem der Gesetzgeber die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zum 24. April 2009 beschlossen hatte und damit den Weg für einen rechtlich verbindlichen Mindestlohn geebnet hatte, hat sich gestern die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Pflegekommission auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt. Die Einigung sieht einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten ab Inkrafttreten vor. Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen.
| Mindestlohn in der Grundpflege | ||||
| West (einschließlich Berlin) |
Ost |
|||
| Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | |
| ab Inkrafttreten (frühestens 1. Juli 2010) | 8,50 € | 7,50 € | ||
| ab 1. Januar 2012 | 8,75 € | 2,9% | 7,75 € | 3,3% |
| Ab 1. Juli 2013 | 9,00 € | 2,9% | 8,00 € | 3,3% |
- im Bereich der Körperpflege: das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm-oder Blasenentleerung
- im Bereich der Ernährung: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Aufnahme der Nahrung
- im Bereich der Mobilität: das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An-und Auskleiden, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
- Auszubildende und Praktikanten,
- Hauswirtschaftskräfte und
- Demenzbetreuer.
Der jetzige Beschluss der Pflegekommission ist formell zunächst nur eine Empfehlung. Die rechtliche Umsetzung des von der Pflegekommission empfohlenen Mindestlohns obliegt nun der Bundesregierung.




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