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Praktikum und Probezeit

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9. März 2009 | Arbeitsrecht

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt nicht die Probezeit. Mit dieser Begründung hat jetzt das Arbeitsgericht Duisburg die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden abgewiesen, dem innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt worden war.

Der Auszubildende berief sich darauf, die Zeiten seines der Ausbildung vorgelagerten Praktikums seien auf die Probezeit anzurechnen mit der Folge, dass die Probezeit zum Zeitpunkt der Kündigung abgelaufen wäre. Das Arbeitsgericht hielt dagegen, dass ein Praktikum einen anderen Inhalt als ein Ausbildungsverhältnis hätte. Die gegenseitigen Pflichten eines Ausbildungsverhältnisses bestünden im Praktikum noch nicht.

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2009 – 1 Ca 3082/08

 

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