Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Arbeitsrecht » Schiffsfreizeit

Schiffsfreizeit

…drucken  …als pdf-Datei   
28. Mai 2009 | Arbeitsrecht

Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung aber, so in einem heute verkündeten Urteil das Bundesarbeitsgericht, nicht schon aus dem faktischen Zwang, während des Aufenthalts auf See auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Bord zu bleiben.

Der Kläger des jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreits ist als leitender Ingenieur auf einem Mehrzweckschiff beschäftigt. Das Schiff ist durchgehend sieben Tage in der Woche 24 Stunden im Einsatz. Nach einem Einsatztag fährt das Schiff in der Regel nicht zu seinem Heimathafen zurück, sondern verbleibt auf See und geht dort vor Anker. Nur gelegentlich werden auch Häfen angefahren. Die Besatzung arbeitet im Wochenwechselschichtdienst. Die Schicht an Bord dauert sieben Tage. Die operativen Dienstposten, wozu der des Klägers gehört, haben dabei einen Tagesdienst von durchschnittlich 12 Stunden. An die Schicht an Bord schließt sich eine Freiwoche sowie eine Arbeitswoche an Land an.

Mit seiner Klage hat der Kläger die Vergütung von Zeiten verlangt, die er nach Dienstende zwangsläufig an Bord des Schiffes verbracht hat. Er hat geltend gemacht, die Zeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit seien als Bereitschaftsdienst zu werten, weil er sich für nicht vorhersehbare Sondereinsätze bereithalten müsse.

Die Klage war in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Anwesenheit an Bord war in den streitgegenständlichen Zeiten weder ausdrücklich noch konkludent iSv. § 47 Nr. 3 TVöD-BT-V (Bund) angeordnet.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Mai 2009 – 6 AZR 141/08

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Ihren Arbeitsvertrag

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Arbeitsrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Job-per-Mail-Service

Schlagworte für diesen Artikel: schifffahrt arbeitsrecht • einkommensteuer schiffsbesatzung • tvöd schiffsbesatzungen • zulagen seefahrt tvöd • bereitschaftszeiten seefahrt • tvöd schiffsbesatzung • arbeitsrecht schifffahrt • tvöd bund seefahrer •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche