Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Arbeitsrecht » Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

…drucken   
19. August 2011 | Arbeitsrecht

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V erhält der Arbeitnehmer für Feiertagsarbeit einen Zuschlag je Stunde von 135 v. H. Der tarifliche Sonntagszuschlag beträgt 25 v. H.

Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass für die Arbeit am Oster- und Pfingstsonntag ein Zeitzuschlag von 135 v. H. zu zahlen ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat – wie zuvor bereits das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt1 – die Klage abgewiesen. Ein tariflicher Anspruch besteht nicht, so das Bundesarbeitsgericht, weil in Sachsen-Anhalt (wie auch in anderen Bundesländern) Ostersonntag und Pfingstsonntag nach dem Landesrecht gesetzlich nicht als Feiertage bestimmt sind. Anhaltspunkte für ein weitergehendes tarifliches Verständnis des „Feiertags“ nach dem TV-V bestehen nicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. August 2011 – 10 AZR 347/10

  1. LAG LSA, Urteil vom 18.02.2010 – 3 Sa 186/09

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Arbeitsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Ihren Arbeitsvertrag

 

 

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: feiertagszuschlag rechner • feiertagszuschlag krankenversicherung • zeitzuschläge nach tv-h rechner • ostersonntag • 300% zuschlag bei feiertagsarbeit • gesetzliche feiertage • feiertagszuschlag 300% • 300% feiertags zuschlag • arbeiten am feiertag in einem anderen bundesland • tv-h feiertagsarbeit •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang