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Beträge und Grenzwerte in der Sozialversicherung 2010

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2. Februar 2010 | Im Blickpunkt, Sozialrecht

Auch für das Kalenderjahr 2010 haben sich wieder einige Grenzwerte und Leistungsbeträge in der Sozialversicherung geändert.

Aber nicht nur die Grenzwerte für die Versicherungsbeiträge sind gestiegen. Gleichzeitig sind teilweise auch die Leistungssätze angehoben worden, etwa beim Pflegegeld oder beim Krankengeld.

Wir haben zu Ihrer Orientierung die aktuell geltenden Grenzwerte und die Leistungsbeträge nachfolgend zusammengestellt, und zwar unabhängig davon, ob eine Änderung eingetreten ist oder nicht.

Die nachfolgenden Tabellen geben die für das Kalenderjahr 2010 geltenden Grenzwerte und Leistungsbeträge für die Sozialversicherung wieder, soweit erforderlich aufgeteilt zwischen den alten Bundesländern (“West”) und den neuen Bundesländern (“Ost”).

Bezugsgrößen» Beitragssätze» Beitragsbemessungsgrenzen» Versicherungspflichtgrenzen» Geringfügigkeitsgrenzen» Gleitzone» Geringverdienergrenze bei Auszubildenden» Einkommensgrenze für Familienversicherung» Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung» Selbständige in der Rentenversicherung» Beitragspflicht für Versorgungsbezüge» Höchstzuschüsse Arbeitgeber bei privater Krankenversicherung» Studentenbeitrag» Selbstbeteiligung der Rentner» Sachbezugswerte» Zuzahlungsgrenze beim Zahnersatz» Krankengeld Höchstsatz» Pflegegeld» Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten» Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten» Einkommensanrechnung bei der Witwenrente» Einkommensanrechnung bei der Waisenrente» Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente»

Bezugsgrößen der SV (monatlich)
WestOst
Renten-, Arbeitslosenversicherung2.555,00 €2.170,00 €
Kranken-, Pflegeversicherung2.555,00 €2.555,00 €

Die Bezugsgrößen sind ein Rechenwert für die Sozialversicherung. So ist die jeweilige Bezugsgröße unter anderem die Grundlage für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (ein Siebtel der Bezugsgröße), für die Festsetzung der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das Mindestarbeitsentgelt und für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen.

 

Beitragssätze zur Sozialversicherung2010
Rentenversicherung
Knappschaftliche Rentenversicherung
19,90%
26,40%
Arbeitslosenversicherung2,80%
Pflegeversicherung
| Zusatzbeitrag für kinderlose Versicherte
1,95%
0,25%
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)
| Zusatzbeitrag für alle Versicherte
Ermäßigter Beitragssatz
14,00%
0,90%
13,40%
Insolvenzgeldumlage0,41%
 

Beitragsbemessungsgrenzen (monatlich)WestOst
Pflege- und Krankenversicherung3.750,00 €3.750,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung5.500,00 €4.650,00 €
Knappschaftliche Rentenversicherung6.800,00 €5.700,00 €
 

Versicherungspflichtgrenzen 2010
Jahresentgeltgrenze49.950,00 €
Krankenversicherung (monatlich)4.162,50 €
Krankenversicherung für am 31.12.2002 privat Versicherte (jährlich)45.000,00 €
 

Geringfügigkeitsgrenze (monatlich)2010
Geringfügigkeitsgrenze400,00 €
Mindestbemessungsgrundlage bei Wahl der Rentenversicherungspflicht
(Mindestbeitrag)
155,00 €
(30,85 €)

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen besteht keine Versicherungspflicht, der Arbeitgeber muss allerdings pauschale Abgaben zahlen. Bei Wahl der Rentenversicherungspflicht durch den Arbeitnehmer entsteht ein vom Arbeitnehmer zu tragender Pflichteitrag zur Rentenversicherung. Diese Minijob-Regelung gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse, allerdings ist hier ggfs. die Geringverdienergrenze zu beachten.

 

Gleitzone2010
Beginn Gleitzone400,01 €
Ende Gleitzone800,00 €
Gleitzonenfaktor0,7685

Bei einem Bruttoeinkommen oberhalb der Gleitzone tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Sozialversicherungsbeitrag (bis auf den Zusatzbeitrag für die Versicherten) jeweils zur Hälfte. Unterhalb der Gleitzone liegt in aller Regel ein versicherungsfreier Minijob vor. Innerhalb der Gleitzone besteht Versicherungspflicht, allerdings trägt der Arbeitnehmer lediglich einen – von der Höhe des Bruttolohns abhängigen – reduzierten Beitragsanteil.

 

Geringverdienergrenze (monatlich)2010
Geringverdienergrenze325,00 €

Bei einem monatlichen Verdienst bis zur Geringverdienergrenze (etwa bei einigen Ausbildungsverhältnissen) trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben alleine.

 

Gesamteinkommensgrenze für die Familienversicherung (monatlich)2010
Gesamteinkommensgrenze für Anspruch auf Familienversicherung325,00 €
Gesamteinkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung400,00 €
 

Freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung 2010
Regelbemessungsgrenze (hauptberuflich Selbständige)3.750,00 €
Mindestbemessungsgrundlage (allgemein)851,67 €
Mindestbemessungsgrundlage (Existenzgründer)1.277,50 €
Mindestbemessungsgrundlage (hauptberuflich Selbständige)1.916,25 €
 

Regelbeitrag für Selbständige in der Rentenversicherung WestOst
(monatlich)508,45 €431,83 €
 

Beitragspflicht von Versorgungsbezügen (monatlich) West
Mindestzahlbetrag in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung127,75 €
 

Höchstzuschüsse des Arbeitgebers bei privater Krankenversicherung des Arbeitnehmers2010
Krankenversicherung
| mit Anspruch auf Krankengeld262,50 €
| ohne Anspruch auf Krankengeld251,25 €
Pflegeversicherung
| alle Bundesländer außer Freistaat Sachsen36,56 €
| Freistaat Sachsen17,81 €
 

Studentenbeitrag (monatlich) 2010
Krankenversicherung53,40 €
Pflegeversicherung9,98 €
| Pflegeversicherung (Kinderlose)11,26 €
 

Selbstbeteiligung der Rentner2010
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
| Krankenversicherungsbeitrag14,90%
| Anteil der Rentenversicherung7,00%
| Selbstbeteiligung der Rentner7,90%
Pflegeversicherung der Rentner
| allgemeiner Beitragssatz1,95%
| Beitragssatz für kinderlose Rentner2,20%

Bei der Pflegeversicherung der Rentner zahlt die Rentenversicherung keinen Zuschuss, dieser Beitrag muss allein vom Rentner gezahlt werden.

 

Sachbezugswerte (monatlich) 2010
Sachbezugswert für freie Verpflegung215,00 €
Sachbezugswert für freie Unterkunft204,00 €
Gesamtsachbezugswert
 

Grenzbeträge beim Zahnersatz (monatlich)2010
Alleinstehender Versicherter1.022,00 €
Versicherter mit einem Angehörigen1.405,25 €
| zusätzlich für jedes Kind255,00 €

Diese monatlichen Grenzbeträge gelten für die Zahlung eines Betrages neben dem Festzuschuss der Krankenkasse beim Zahnersatz.

 

Höchstbetrag Krankengeld2010
(kalendertäglich)87,50 €
 

Leistungen der Pflegeversicherung (monatlich)2010
Pflegegeld (anstelle von Sachleistungen)
| Pflegestufe 1225,00 €
| Pflegestufe 2430,00 €
| Pflegestufe 3685,00 €
Häusliche Pflege – Pflegesachleistungen bis max.
| Pflegestufe 1440,00 €
| Pflegestufe 21.040,00 €
| Pflegestufe 31.510,00 €
Pflegevertretung – Urlaubs- und Verhinderungspflege
(für max. 4 Wochen im Kalenderjahr)
1.510,00 €
Kurzzeitpflege1.510,00 €
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
| Pflegestufe 1440,00 €
| Pflegestufe 21.040,00 €
| Pflegestufe 31.510,00 €
Vollstationäre Pflege
| Pflegestufe 11.023,00 €
| Pflegestufe 21.279,00 €
| Pflegestufe 31.510,00 €

Das Pflegegeld in den Pflegestufen 1-3 gilt jeweils für selbstbeschaffte Pflegehilfen, es kann nur anstelle der Sachleistungen gezahlt werden.

Bei einer Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe werden Pflegeaufwendungen in Höhe von 10% des Heimentgelts erstattet, höchstens jedoch 256,00 € monatlich.

 

Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze (monatlich)WestOst
Mindesthinzuverdienstgrenze:
| 1/3-Teilrente958,13 €849,98 €
| 1/2-Teilrente728,18 €645,99 €
| 2/3-Teilrente498,23 €441,99 €
| Vollrente400,00 €400,00 €
bei Durchschnittsverdienern:
| 1/3-Teilrente1.916,25 €1.699,97 €
| 1/2-Teilrente1.456,35 €1.291,97 €
| 2/3-Teilrente996,45 €883,98 €
| Vollrente400,00 €400,00 €
bei Höchstverdienern:
| 1/3-Teilrente4.010,46 €3.557,80 €
| 1/2-Teilrente3.047,95 €2.703,93 €
| 2/3-Teilrente2.085,44 €1.850,06 €
| Vollrente400,00 €400,00 €

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht keine Hinzuverdienstgrenze. Die hier wiedergegebenen Hinzuverdienstgrenzen gelten nur für Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

 

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten (monatlich)WestOst
Rente wegen voller Erwerbsminderung:
| in Höhe von 1/41.073,10 €951,98 €
| in Höhe von 1/2881,48 €781,98 €
| in Höhe von 3/4651,53 €577,99 €
| in voller Höhe400,00 €400,00 €
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
| in Höhe von 1/21.073,10 €951,98 €
| in voller Höhe881,48 €781,98 €

Bei Erwerbsminderungsrenten sind im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen neben dem Arbeitseinkommen auch Sozialleistungen zu berücksichtigen, also etwa gleichzeitig gezahltes Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

 

Einkommensanrechnung bei der WitwenrenteWestOst
Todesfall vor dem 1. Januar 1986keine Anrechnung—–
Todesfall zwischen dem 1. Januar 1986 und dem 31.12.1998 bei Wahl des alten Rechtskeine Anrechnung—–
Freibetrag für Witwe(r)718,08 €637,03 €
Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind152,32 €135,13 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu40,00%40,00%

Zu dem anrechenbaren Einkommen zählt neben dem Erwerbseinkommen der Witwe bzw. des Witwers auch dessen Erwerbsersatzeinkommen.

 

Einkommensanrechnung bei der WaisenrenteWestOst
Freibetrag für den Waisen478,72 €424,69 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu40,00%40,00%

Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens des Waisen wird der Nettobetrag pauschaliert ermittelt.

 

Einkommensanrechnung bei der ErziehungsrenteWestOst
Freibetrag für eigenes Einkommen718,08 €637,03 €
Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind152,32 €135,13 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu40,00%40,00%
 
 
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