Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Im Brennpunkt » Verwaltungsrecht » Abwrackprämie – es geht weiter

Abwrackprämie – es geht weiter

…drucken  …als pdf-Datei   
8. April 2009 | Im Brennpunkt, Verwaltungsrecht

Das Bundeskabinett hat soeben beschlossen, die Mittel für die Umweltprämie von bisher 1,5 Mrd. € auf 5 Mrd. € aufzustocken. Die Höhe der Umweltprämie von 2.500,- € bleibt bestehen, ebenso die Voraussetzungen für die Förderung. Die Beantragung bzw. Reservierung der Umweltprämie erfolgt auch weiterhin im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (“BAFA”) mit dem unter www.ump.bafa.de eingestellten online-Formular

Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als pdf-Dokument eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs beigefügt ist, wobei das pdf-Dokument nicht größer als 2 MB sein darf. Darüber hinaus können keine weiteren Dokumente eingereicht werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens zur Online-Reservierung werden von den Antragstellern folgende Angaben abgefragt:

  • Angaben zum Antragsteller:
    • Antragsteller
    • Anrede
    • Vorname
    • Name
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl
    • Ort
    • E-Mail Adresse
      (Hier ist die Adresse einzutragen, an die das BAFA die Eingangsbestätigung senden soll. Dies kann also etwa auch die Adresse des Autohauses sein.)
  • Angaben zum Altfahrzeug:
    • Fahrzeug-Ident.-Nummer
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
  • Angaben zum Neufahrzeug:
    • Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
    • Emissionsklasse
In anderer Form für das neue Verfahren gestellte Anträge werden vom BAFA nicht bearbeitet, sondern unbearbeitet an den Antragsteller zurück gesandt. Allerdings hat die BAFA aus dem Chaos der ersten Tage nach der Online-Registrierung gelernt: Wenn eine Antragstellung online in zumutbarer Zeit nicht möglich sein sollte, kann der Antrag einstweilen auch wieder per Post übermittelt werden. Nähere Hinweise zu diesem Antragsformular hierzu finden sich in unserem Beitrag zur Online-Registrierung.

Für den weiterer Ablauf bei der Gewährung der Umweltprämie bleibt es bei dem bereits beschriebenen Verfahren:  
Alle Antragssteller erhalten unmittelbar  nach Absendung der Online-Formulars eine automatische Eingangsbestätigung des BAFA. Diese Eingangsbestätigung stellt aber noch keine Zusage über die Gewährung der Umweltprämie dar.  Ab de, 16. April 2009 verschickt das BAFA dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie.

Alle weiteren Unterlagen sind dann innerhalb von sechs Monaten - spätestens aber bis zum 31. Januar 2010  - beim BAFA einzureichen. Innerhalb dieser Reservierungsfrist muss daher sowohl das Altfahrzeug verschrottet wie auch der neue Auto ausgeliefert und angemeldet worden sein.  Der Neuwagen darf daher nur maximal sechs Monate Lieferzeit haben!

Diese Nachweise sind mit einem Verwendungsnachweisformular an das BAFA zu senden, das dem Antragsteller zusammen mit dem Reservierungsbescheid vom BAFA übersandt wird. Dabei dem BAFA sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt dann die Auszahlung der Umweltprämie von 2.500,- € durch das BAFA.

Wenn Sie einen Neuwagen eingeplant oder schon gekauft haben,  sollten Sie mit der Reservierung aber nicht mehr zulange warten: Die Abwrackprämie wird zwar formell für das ganz Jahr 2009 gewährt, allerdings werden die Prämien nur solange zugeteilt, bis der Prämientopf leer ist. Ursprünglich standen für die Umweltprämie 1,5 Mrd. € zur Verfügung. Jetzt wurden die Mittel auf 5 Mrd. € aufgestockt, was bei einer Prämie von 2.500,- € je Neuwagen für insgesamt 2.000.000 Neufahrzeuge reicht. Bis zum 8. April 2009 sind im BAFA allerdings bereits 474.575 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie nach dem alten Verfahren und 738.251 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie nach dem Reservierungsverfahren eingegangen. Es verbleiben daher nur noch Fördermittel für 787.174 Neufahrzeuge – weniger, als in der Zeit vom dem Start der Onlinereservierung am 30.03.2009 (also in gerade einmal 1½ Wochen) beim BAFA eingegangen sind.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Im Brennpunkt | Verwaltungsrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: verwendungsnachweisformular • höhe der umweltprämie • vorlage eingangsbestätigung einer seminaranmeldung • höhe umweltprämie fahrzeuge • konto gepfändet bafa • verwendungsnachweisformular umweltprämie •

Bisher 2 Kommentare zu diesem Artikel:
Hinterlassen Sie einen Kommentar »

  • Andreas sagt:

    wenn man alleine bedenkt, wieviel Menschen dadurch in eine Verschuldung gelockt werden, und das in diesen unsicheren Zeiten – furchtbar

  • Jörg sagt:

    es muß doch jeder selber wissen,ob er sich ein neues Auto leisten kann.
    Mich würde interessieren, ob es überhaubt schon jemanden gibt der eine Zusage der Bafa
    bekommen hat. Mein Antrag ist seit 16.02.09 gestellt ( beim Stand von 75000 Anträgen) und
    ich habe bis heute noch nichts gehört.

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche