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Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

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9. Juli 2009 | Im Brennpunkt, Sozialrecht

Zum Monatsbeginn sind – neben der Senkung des Beitragssatzes – einige Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten:

Absenkung der Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung

Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz sinkt von 14,6% auf 14,0%, der ermäßigte Beitragssatz von 14,0% auf 13,4%.

Zusammen mit dem von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkte liegt damit der allgemeine Beitragssatz seit 1.Juli  bei 14,9% statt bisher 15,5% des beitragspflichtigen Einkommens, der ermäßigte Beitragssatz bei 14,3%.

Da die Beitragssenkung jedoch nicht auf gesunkenen Ausgaben der Krankenkassen beruht, sondern eine politisch motivierte Maßnahme im Rahmen des “Konjunkturpakets II” war, werden zum Ausgleich für die gesunkenen Beitragseinnahmen die Steuermittel an die gesetzliche Krankenversicherung erhöht. Seit 1. Juli 2009 wird der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. € und für 2010 um 6,3 Mrd. € erhöht. Der Bundeszuschuss steigt damit im Jahr 2009 auf 7,2 Mrd. €, in 2010 auf 11,8 Mrd. € und erreicht im Jahr 2012 den Wert von 14 Mrd. €.

Hausarztmodelle

Um ihren Versicherten ein flächendeckendes Angebot einer besonderen hausärztlichen Versorgung, die “hausarztzentrierte Versorgung“, anbieten zu können, hatten die Krankenkassen bis zum 30. Juni entsprechende Versorgungsverträge bevorzugt mit Hausarztverbänden zu schließen. Sofern solche Verträge nicht bereits geschlossen wurden, laufen derzeit Schiedsverfahren, in denen der konkrete Inhalt dieser Verträge festgelegt wird.

Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)

Da die medizinischen Inhalte der Versorgung chronisch einem permanenten Wandel unterliegen, ist der “Gemeinsame Bundesausschuss” (G-BA) verpflichtet, die Vorgaben und Anforderungen in den DMP regelmäßig zu überprüfen und dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zur Aktualisierung vorzulegen.

Mit der 20. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (20. RSA-ÄndV) kommt es nun im Rahmen der Umsetzung von Empfehlungen und Beschlüssen des G-BA) zu einer Reihe von Änderungen und Aktualisierungen bei den medizinischen Inhalten der strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie koronare Herzkrankheit.

 

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