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Elternunterhalt berechnen

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16. September 2011 | Familienrecht, Im Brennpunkt

Elternunterhalt berechnen?
Wozu soll das notwendig sein?

Nicht nur die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für den angemessenen Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Was nur wenige wissen: Auch Kinder müssen für ihre Eltern sorgen. Wenn die Eltern nicht mehr selbst die Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim aufbringen können, springt oftmals der Sozialhilfeträger ein. Später wendet er sich an die erwachsenen Kinder, um die Ausgaben zurückzufordern.

Im § 1601 BGB heißt es: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.”

In gerader Linie sind Kinder mit ihren Eltern, Großeltern etc. verwandt, also Personen, die voneinander abstammen. Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister und Verschwägerte, sind nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Doch wie hoch ist der Unterhalt, den Sie gegebenenfalls an das Amt für Soziales und Senioren oder Ihre Eltern bezahlen müssen? Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich nach Ihren Einkommensverhältnissen.

Mit dem Elternunterhaltsrechner können Sie in wenigen Schritten errechnen, ob Sie unterhaltspflichtig sind oder nicht.
 

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