Führerschein-Verlust: Tschechien hilft nicht immer

Führerschein weg? Kein Problem, machen Sie einen neuen in einem anderen EU-Land. So jedenfalls versprechen es vollmundig einige Anbieter, die Führerscheine insbesondere aus Osteuropäischen Ländern oder Großbritannien anbieten. Doch auch dieser Führerschein hilft nicht immer, wie jetzt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften festgestellt hat:

Führerschein-Verlust: Tschechien hilft nicht immer

Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung einer Fahrberechtigung abzulehnen, die sich aus einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, auf dessen Inhaber im erstgenannten Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis, wenn auch erst nach der Erteilung des fraglichen Führerscheins, angewendet wurde, sofern dieser Führerschein während der Dauer der Gültigkeit einer Maßnahme der Aussetzung der im erstgenannten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und sowohl diese Maßnahme als auch der Entzug aus zum Zeitpunkt der Ausstellung des zweiten Führerscheins bereits vorliegenden Gründen gerechtfertigt sind.

Mit anderen Worten: Wenn der Führerschein entzogen wird, hilft ein vorher – oder während der Sperre – in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein auch nichts, es bleibt beim (strafbaren) Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Weiterlesen:
Rechtzeitige Zahlung

Etwas anderes ist natürlich der Führerschein-Erwerb nach Ablauf einer Sperrfrist, zumindest dann, wenn man zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich in dem betreffenden EU-Land wohnt.

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 20. November 2008 – C-1/07