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Europäisches Kulturerbe-Siegel

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12. März 2010 | Europarecht, Im Brennpunkt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Register mit Stätten zu erstellen, deren kulturelle Bedeutung über die nationalen Grenzen hinausreicht.

Ziel des Registers soll zuerst sein, die europäische Identität zu stärken. Um den Europäern ein größeres Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln, hat die EU-Kommission beschlossen, das europäische Kulturerbe-Siegel zu fördern als ein Register historischer Stätten mit Symbolcharakter für die Integration, die Werte und die Geschichte Europas, deren Bedeutung über die nationalen Grenzen hinausreicht. Darüber hinaus soll das europäische Kulturerbesiegel aber auch wie sein Vorbild, das UNESCO-Weltkulturerbe-Siegel, Touristen anlocken und die regionale Wirtschaft beleben

Das jetzt von der EU-Kommission übernommene Register wurde 2006 von Frankreich, Ungarn und Spanien ins Leben gerufen, heute zählt das Register 18 Teilnehmerländer, einschließlich der Schweiz. Mit der Übernahme dieses Kulturregisters durch die Europäische Union hofft die EU-Kommission, seine Reichweite zu vergrößern und ihm zu mehr Sichtbarkeit und Ansehen zu verhelfen.

Das Register umfasst derzeit mehrere Dutzend historischer Bauten wie etwa die Akropolis, das Wohnhaus des französischen Staatsmanns Robert Schuman, einem der Gründerväter der EU, oder auch die Danziger Werften, die Geburtsstätte der Solidarnocs-Bewegung, die zur Beendigung des Kalten Krieges beitrug.

Die Auszeichnung erhalten Kulturstätten, die im Prozess der europäischen Integration nachweislich eine bedeutende Rolle spielen. Am Eingang der ausgewählten Stätte wird eine Gedenktafel mit dem Gütesiegel angebracht.

 

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