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Ehescheidungen in der EU

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26. März 2010 | Familienrecht

In zehn EU-Ländern sollen internationale Ehepaare nach einem Plan der Europäischen Union demnächst wählen können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen. Deutschland wird sich an diesem Vorhaben – zunächst – jedoch nicht beteiligen.

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Unsicherheit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben, jedoch im Ausland oder in verschiedenen Ländern getrennt leben. Solche
„internationalen Paare“ stellen 13 % der Scheidungsfälle in der EU dar, so hoch ist auch ihr Anteil an den Ehen insgesamt.

Wenn solche Paare sich scheiden lassen, stellt sich, neben allen sonstigen Problemen noch das rechtliche Problem unterschiedlicher nationaler Scheidungsgesetze hinzu – kaum verwunderlich in einer Gemeinschaft von 27 Staaten mit unterschiedlicher Kultur und Geschichte.

Nach den nur von zehn Ländern gewünschten neuen Bestimmungen könnten internationale Paare zukünftig selbst wählen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen, um sich nicht mit einem schwer verständlichen, fremden Rechtssystem auseinandersetzen zu müssen. In vielen EU-Ländern ist es bereits möglich, sich nach den Gesetzen eines anderen Landes scheiden zu lassen. Das Problem liegt darin, dass die einzelnen Länder unterschiedliche Regeln dafür anwenden, welches Gesetz im Einzelfall gilt. Diese Unsicherheit führt oft zu komplizierten und kostspieligen Scheidungsverhandlungen, was die Qual für Erwachsene und Kinder noch verlängert.

Die neuen Bestimmungen sollen auch Klarheit darüber bringen, welches Gesetz gilt, wenn sich die Partner nicht auf ein Rechtssystem einigen können. So soll verhindert werden, dass ein Ehepartner die Gesetze eines Landes dazu verwendet, den anderen Partner bei den Scheidungsverhandlungen zu benachteiligen.

Bereits 2006 gab es ähnliche Vorschläge auf EU-Ebene, doch sie wurden nicht von allen EU-Ländern unterstützt. Jetzt gehen zehn Länder gemeinsam voran: Zum ersten Mal wird hier das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit angewendet.
Dieses wurde 1999 eingeführt und ermöglicht es einer großen Gruppe von Ländern, Gesetze anzunehmen, die nur für diese Gruppe gelten – und nicht für die gesamte EU. Beteiligen an diesem Vorhaben wollen sich Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn.

Für deutsch-französische Ehen existiert ein ähnliches bilaterales Projekt eines deutsch-französischen Wahlgüterstandes.

 

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