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Reform des Versorgungsausgleichs

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1. Dezember 2008 | Familienrecht

Die Bundesregierung will den Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen reformieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Rechtsausschuss am Mittwoch, dem 3. Dezember 2008, Sachverständige befragen will. Zehn Experten sind zur öffentlichen Anhörung nach Berlin eingeladen, darunter Vertreter der Justiz, der Wissenschaft und der Rentenversicherung.

Geplant ist, dass statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung künftig jede Versorgung innerhalb des jeweiligen Systems geteilt wird. Jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, soll im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge will die Regierung in dieses System der “internen Teilung“ einbeziehen.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf zahlreiche Änderungswünsche geltend gemacht. So hat er unter anderem gefordert, die Ehezeit ohne Versorgungsausgleich von zwei auf drei Jahre zu erhöhen, wenn dies nicht „grob unbillig“ wäre. Die Bundesregierung lehnt dies bisher allerdings ab.

 

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