Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Im Blickpunkt » Sozialrecht » Beträge und Grenzwerte in der Sozialversicherung 2010

Beträge und Grenzwerte in der Sozialversicherung 2010

…drucken  …als pdf-Datei   
2. Februar 2010 | Im Blickpunkt, Sozialrecht

Auch für das Kalenderjahr 2010 haben sich wieder einige Grenzwerte und Leistungsbeträge in der Sozialversicherung geändert.

Aber nicht nur die Grenzwerte für die Versicherungsbeiträge sind gestiegen. Gleichzeitig sind teilweise auch die Leistungssätze angehoben worden, etwa beim Pflegegeld oder beim Krankengeld.

Wir haben zu Ihrer Orientierung die aktuell geltenden Grenzwerte und die Leistungsbeträge nachfolgend zusammengestellt, und zwar unabhängig davon, ob eine Änderung eingetreten ist oder nicht.

Die nachfolgenden Tabellen geben die für das Kalenderjahr 2010 geltenden Grenzwerte und Leistungsbeträge für die Sozialversicherung wieder, soweit erforderlich aufgeteilt zwischen den alten Bundesländern (“West”) und den neuen Bundesländern (“Ost”).

Bezugsgrößen» Beitragssätze» Beitragsbemessungsgrenzen» Versicherungspflichtgrenzen» Geringfügigkeitsgrenzen» Gleitzone» Geringverdienergrenze bei Auszubildenden» Einkommensgrenze für Familienversicherung» Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung» Selbständige in der Rentenversicherung» Beitragspflicht für Versorgungsbezüge» Höchstzuschüsse Arbeitgeber bei privater Krankenversicherung» Studentenbeitrag» Selbstbeteiligung der Rentner» Sachbezugswerte» Zuzahlungsgrenze beim Zahnersatz» Krankengeld Höchstsatz» Pflegegeld» Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten» Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten» Einkommensanrechnung bei der Witwenrente» Einkommensanrechnung bei der Waisenrente» Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente»

Bezugsgrößen der SV (monatlich)
West Ost
Renten-, Arbeitslosenversicherung 2.555,00 € 2.170,00 €
Kranken-, Pflegeversicherung 2.555,00 € 2.555,00 €
Die Bezugsgrößen sind ein Rechenwert für die Sozialversicherung. So ist die jeweilige Bezugsgröße unter anderem die Grundlage für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (ein Siebtel der Bezugsgröße), für die Festsetzung der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das Mindestarbeitsentgelt und für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen.

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2010
Rentenversicherung
Knappschaftliche Rentenversicherung
19,90%
26,40%
Arbeitslosenversicherung 2,80%
Pflegeversicherung
| Zusatzbeitrag für kinderlose Versicherte
1,95%
0,25%
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)
| Zusatzbeitrag für alle Versicherte
Ermäßigter Beitragssatz
14,00%
0,90%
13,40%
Insolvenzgeldumlage 0,41%

Beitragsbemessungsgrenzen (monatlich) West Ost
Pflege- und Krankenversicherung 3.750,00 € 3.750,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.500,00 € 4.650,00 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 6.800,00 € 5.700,00 €

Versicherungspflichtgrenzen 2010
Jahresentgeltgrenze 49.950,00 €
Krankenversicherung (monatlich) 4.162,50 €
Krankenversicherung für am 31.12.2002 privat Versicherte (jährlich) 45.000,00 €

Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) 2010
Geringfügigkeitsgrenze 400,00 €
Mindestbemessungsgrundlage bei Wahl der Rentenversicherungspflicht
(Mindestbeitrag)
155,00 €
(30,85 €)
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen besteht keine Versicherungspflicht, der Arbeitgeber muss allerdings pauschale Abgaben zahlen. Bei Wahl der Rentenversicherungspflicht durch den Arbeitnehmer entsteht ein vom Arbeitnehmer zu tragender Pflichteitrag zur Rentenversicherung. Diese Minijob-Regelung gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse, allerdings ist hier ggfs. die Geringverdienergrenze zu beachten.

Gleitzone 2010
Beginn Gleitzone 400,01 €
Ende Gleitzone 800,00 €
Gleitzonenfaktor 0,7685
Bei einem Bruttoeinkommen oberhalb der Gleitzone tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Sozialversicherungsbeitrag (bis auf den Zusatzbeitrag für die Versicherten) jeweils zur Hälfte. Unterhalb der Gleitzone liegt in aller Regel ein versicherungsfreier Minijob vor. Innerhalb der Gleitzone besteht Versicherungspflicht, allerdings trägt der Arbeitnehmer lediglich einen – von der Höhe des Bruttolohns abhängigen – reduzierten Beitragsanteil.

Geringverdienergrenze (monatlich) 2010
Geringverdienergrenze 325,00 €
Bei einem monatlichen Verdienst bis zur Geringverdienergrenze (etwa bei einigen Ausbildungsverhältnissen) trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben alleine.

Gesamteinkommensgrenze für die Familienversicherung (monatlich) 2010
Gesamteinkommensgrenze für Anspruch auf Familienversicherung 325,00 €
Gesamteinkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung 400,00 €

 

Freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung 2010
Regelbemessungsgrenze (hauptberuflich Selbständige) 3.750,00 €
Mindestbemessungsgrundlage (allgemein) 851,67 €
Mindestbemessungsgrundlage (Existenzgründer) 1.277,50 €
Mindestbemessungsgrundlage (hauptberuflich Selbständige) 1.916,25 €

Regelbeitrag für Selbständige in der Rentenversicherung West Ost
(monatlich) 508,45 € 431,83 €

Beitragspflicht von Versorgungsbezügen (monatlich) West
Mindestzahlbetrag in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung 127,75 €

 

Höchstzuschüsse des Arbeitgebers bei privater Krankenversicherung des Arbeitnehmers 2010
Krankenversicherung
| mit Anspruch auf Krankengeld 262,50 €
| ohne Anspruch auf Krankengeld 251,25 €
Pflegeversicherung
| alle Bundesländer außer Freistaat Sachsen 36,56 €
| Freistaat Sachsen 17,81 €

 

Studentenbeitrag (monatlich) 2010
Krankenversicherung 53,40 €
Pflegeversicherung 9,98 €
| Pflegeversicherung (Kinderlose) 11,26 €

 

Selbstbeteiligung der Rentner 2010
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
| Krankenversicherungsbeitrag 14,90%
| Anteil der Rentenversicherung 7,00%
| Selbstbeteiligung der Rentner 7,90%
Pflegeversicherung der Rentner
| allgemeiner Beitragssatz 1,95%
| Beitragssatz für kinderlose Rentner 2,20%
Bei der Pflegeversicherung der Rentner zahlt die Rentenversicherung keinen Zuschuss, dieser Beitrag muss allein vom Rentner gezahlt werden.

 

Sachbezugswerte (monatlich) 2010
Sachbezugswert für freie Verpflegung 215,00 €
Sachbezugswert für freie Unterkunft 204,00 €
Gesamtsachbezugswert

Grenzbeträge beim Zahnersatz (monatlich) 2010
Alleinstehender Versicherter 1.022,00 €
Versicherter mit einem Angehörigen 1.405,25 €
| zusätzlich für jedes Kind 255,00 €
Diese monatlichen Grenzbeträge gelten für die Zahlung eines Betrages neben dem Festzuschuss der Krankenkasse beim Zahnersatz.

Höchstbetrag Krankengeld 2010
(kalendertäglich) 87,50 €

 

Leistungen der Pflegeversicherung (monatlich) 2010
Pflegegeld (anstelle von Sachleistungen)
| Pflegestufe 1 225,00 €
| Pflegestufe 2 430,00 €
| Pflegestufe 3 685,00 €
Häusliche Pflege – Pflegesachleistungen bis max.
| Pflegestufe 1 440,00 €
| Pflegestufe 2 1.040,00 €
| Pflegestufe 3 1.510,00 €
Pflegevertretung – Urlaubs- und Verhinderungspflege
(für max. 4 Wochen im Kalenderjahr)
1.510,00 €
Kurzzeitpflege 1.510,00 €
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
| Pflegestufe 1 440,00 €
| Pflegestufe 2 1.040,00 €
| Pflegestufe 3 1.510,00 €
Vollstationäre Pflege
| Pflegestufe 1 1.023,00 €
| Pflegestufe 2 1.279,00 €
| Pflegestufe 3 1.510,00 €
Das Pflegegeld in den Pflegestufen 1-3 gilt jeweils für selbstbeschaffte Pflegehilfen, es kann nur anstelle der Sachleistungen gezahlt werden.

Bei einer Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe werden Pflegeaufwendungen in Höhe von 10% des Heimentgelts erstattet, höchstens jedoch 256,00 € monatlich.

Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze (monatlich) West Ost
Mindesthinzuverdienstgrenze:
| 1/3-Teilrente 958,13 € 849,98 €
| 1/2-Teilrente 728,18 € 645,99 €
| 2/3-Teilrente 498,23 € 441,99 €
| Vollrente 400,00 € 400,00 €
bei Durchschnittsverdienern:
| 1/3-Teilrente 1.916,25 € 1.699,97 €
| 1/2-Teilrente 1.456,35 € 1.291,97 €
| 2/3-Teilrente 996,45 € 883,98 €
| Vollrente 400,00 € 400,00 €
bei Höchstverdienern:
| 1/3-Teilrente 4.010,46 € 3.557,80 €
| 1/2-Teilrente 3.047,95 € 2.703,93 €
| 2/3-Teilrente 2.085,44 € 1.850,06 €
| Vollrente 400,00 € 400,00 €
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht keine Hinzuverdienstgrenze. Die hier wiedergegebenen Hinzuverdienstgrenzen gelten nur für Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten (monatlich) West Ost
Rente wegen voller Erwerbsminderung:
| in Höhe von 1/4 1.073,10 € 951,98 €
| in Höhe von 1/2 881,48 € 781,98 €
| in Höhe von 3/4 651,53 € 577,99 €
| in voller Höhe 400,00 € 400,00 €
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
| in Höhe von 1/2 1.073,10 € 951,98 €
| in voller Höhe 881,48 € 781,98 €
Bei Erwerbsminderungsrenten sind im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen neben dem Arbeitseinkommen auch Sozialleistungen zu berücksichtigen, also etwa gleichzeitig gezahltes Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

 

Einkommensanrechnung bei der Witwenrente West Ost
Todesfall vor dem 1. Januar 1986 keine Anrechnung —–
Todesfall zwischen dem 1. Januar 1986 und dem 31.12.1998 bei Wahl des alten Rechts keine Anrechnung —–
Freibetrag für Witwe(r) 718,08 € 637,03 €
Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind 152,32 € 135,13 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu 40,00% 40,00%
Zu dem anrechenbaren Einkommen zählt neben dem Erwerbseinkommen der Witwe bzw. des Witwers auch dessen Erwerbsersatzeinkommen.

 

Einkommensanrechnung bei der Waisenrente West Ost
Freibetrag für den Waisen 478,72 € 424,69 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu 40,00% 40,00%
Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens des Waisen wird der Nettobetrag pauschaliert ermittelt.

 

Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente West Ost
Freibetrag für eigenes Einkommen 718,08 € 637,03 €
Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind 152,32 € 135,13 €
Anrechnung des überschreitenden Einkommens zu 40,00% 40,00%

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Im Blickpunkt | Sozialrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: sozialversicherungsbeitragssätze • sozialversicherungsbeiträge 2010 • sozialversicherungsbeitrag • sozialversicherung 2010 • sozialversicherungsbeitragssätze 2010 • sozialversicherungspflicht einkommensgrenze • mindesteinkommen sozialversicherung • einkommensgrenze sozialversicherungspflicht • rentenversicherungspflicht mindesteinkommen • mindestverdienst für sozialversicherung •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche