Besteht während des Bezugs von Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Übergangsgeld, so berechnet sich das Übergangsgeld nach der Höhe des zuletzt erzielten und vom Arbeitgeber abgerechneten Arbeitseinkommens. Allerdings íst gemäß § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB X das
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