Auch selbstständige Handelsvertreter, die für mehrere Unternehmen eines Konzern tätig sind, können der Rentenversicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB VI unterliegen.
Als Rechtsgrundlage für die Rentenversicherungspflicht selbstständigen Handelsvertreterin kommt allein § 2 S 1 Nr 9 SGB
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