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Schulbedarfspaket

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10. August 2009 | Sozialrecht

Pünktlich zum neuen Schuljahr wird in diesen Wochen überall in Deutschland das Schulbedarfspaket – im Bürokratendeutsch: die “zusätzliche Leistung für die Schule” – in Höhe von 100 € an etwa 1,3 Millionen Schüler überwiesen, deren Familie einen Anspruch haben

  • auf Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • auf Sozialgeld bzw. Sozialhilfe oder
  • auf den Kinderzuschlag.
Das Schulbedarfspaket wird für alle Schulkinder bis zum Abitur und auch für den Unterricht in Berufsschulen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 2009 jedes Jahr zum Schuljahresbeginn.

Für weitergehende Informationen: Der Hartzbote hat die näheren Einzelheiten zum Schulbedarfspaket zusammen gestellt.

 

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