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Verjährung von Erstattungsanprüchen in der Sozialversicherung

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16. Februar 2010 | Sozialrecht

Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung (Verstoß gegen Treu und Glauben) ausgeschlossen, wenn eine Pflichtverletzung eines Sozialversicherungsträgers die fehlerhafte Beitragszahlung mit verursacht hat. Eine Mitverursachung der unrechtmäßigen Beitragsentrichtung ergibt sich nicht daraus, dass im Rahmen einer durchgeführten Betriebsprüfungen keine individuelle Prüfung der Sozialversicherungspflicht einzelner Arbeitnehmer stattgefunden hat.

Dies gilt auch für Kleinbetriebe. Eine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Betrieben hinsichtlich Umfang und Schutzzweck von Betriebsprüfungen lässt sich weder aus dem SGB IV noch der Beitragsüberwachungsverordnung herleiten.1.

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Urteil vom 19. Januar 2010 – L 13 AL 2894/09

  1. Fortführung von LSG B-W, Urteil vom 18.11.2009, Az.: L 13 AL 1975/09

 

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