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Lichtenstein – Und das Finanzamt hat Post

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7. September 2009 | Doppelbesteuerung

Der liechtensteinische Regierungsschef Dr. Klaus Tschütscher hat gemeinsam mit dem deutschen Botschafter in Vaduz das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Das jetzt unterzeichnete Abkommen mit dem Fürstentum Lichtenstein über den Informationsaustausch in Steuersachen berechtigt die Finanzverwaltungen beider Länder, das andere Land um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder einer strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist. Damit ist es den deutschen Finanzämtern zukünftig auch im Rahmen eines “normalen” Besteuerungsverfahrens möglich, die gewünschten Auskünfte unmittelbar aus Lichtenstein zu erhalten.

Das Abkommen entspricht dem aktuellen OECD-Standard des Informationsaustauschs für Steuerzwecke, wie er in dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im April 2002 veröffentlichten Musterabkommen für den Informationsaustausch über Steuerfragen aufgestellt wurde. Das jetzt unterzeichnete Abkommen über den Informationsaustausch soll noch durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt werden.

Das Abkommen über den Informationsaustausch bedarf zu seinem Inkrafttreten sowohl in Deutschland wie auch imFürstentum Lichtenstein noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Es wird nach seinem Inkrafttreten auf alle Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anwendbar sein, die 2010 beginnen.

 

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