Steuerhilfe von der Isle of Man
Von der Bundesrepublik Deutschland und der Insel Man wurden gestern zwei Abkommen geschlossen:
- Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch vom 2. März 2009
- Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen vom 2. März 2009
Das Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen berechtigt jedes der beiden Länder, das andere Land um Auskünfte in Steuersachen zu ersuchen. Das Abkommen bestätigt die Verpflichtung beider Länder “zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb” und insbesondere zur Umsetzung der Standards, wie sie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:
- Für die Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich sein (das gilt auch für Bankinformationen), und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet sind und
- diese Informationen müssen auf Ersuchen ausländischen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden können.
Beide Abkommen bedürfen zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften beider Länder.







Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: