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Steuerlicher Informationsaustausch mit Gibraltar

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17. August 2009 | Doppelbesteuerung

Der deutsche Chargé d’Affaires in London, Eckhard Lübkemeyer, und der Direktor im Finanzministerium Gibraltars, James Tipping, haben heute in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Dieses Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Gibraltar gewährt Deutschland Zugang zu Informationen aus Gibraltar, die der deutsche Fiskus als zur Besteuerung erforderlich erachtet. Dies schließt auch Bankinformationen ein. Der Zugang zu den Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

Das Abkommen, das auf der Grundlage des OECD-Standards abgeschlossen wurde, ermöglicht es den deutschen Behörden, für Besteuerungszwecke um Informationen für Veranlagungszeiträume zu ersuchen, die nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens beginnen. Iin Steuerstrafsachen können die deutschen Behörden freilich auch um Informationen für zurückliegende Zeiträume zu ersuchen.

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften. Großbritannien hatte Gibraltar durch ein sog. „Letter of entrustment“ zu den Verhandlungen ermächtigt.

 

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