Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Steuerrecht » Die nicht wirksame Steueramnestieerklärung

Die nicht wirksame Steueramnestieerklärung

…drucken   
11. Februar 2009 | Steuerrecht

Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG zunächst ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben. Im Sinne des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ist eine Tat entdeckt, wenn nach den für den Betroffenen erkennbaren Verdachtsmomenten von der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. November 2008 – X R 20/07

 

alt=Ihre Frage an den Anwalt im Steuerrecht:

Kompetent, einfach und schnell - die anwaltliche eMail-Beratung im Steuerrecht!

 

Ihre Frage zum Steuerrecht - Bitte schildern Sie den Sachverhalt:
Name:
eMail:
 

Ihre Anfrage wird automatisch an unsere kooperierenden Rechtsanwälte weitergeleitet. Von dort wird Ihnen auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung die anfallende Gebühr mitgeteilt. Sollte Ihnen das Angebot nicht zusagen, müssen Sie selbstverständlich auch nichts bezahlen!

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Steuerrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Steuern & Finanzen

 

 

Steuersoftware

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang