Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Steuerrecht » Einkommensteuer » Einkommensteuer (Betrieb) » Aufgeld bei der Kapitalerhöhung

Aufgeld bei der Kapitalerhöhung

…drucken  …als pdf-Datei   
16. Dezember 2009 | Einkommensteuer (Betrieb)

Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld (Agio) ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen; es handelt sich nicht (auch) um nachträgliche Anschaffungskosten auf die bereits vorher bestehende Beteiligung. Das gilt auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und des Aufgeldes den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld ist in Höhe des “Überpreises” keine verdeckte Einlage.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Mai 2009 – I R 53/08

 
Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Unternehmen & Personal

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Steuerrecht | Einkommensteuer | Einkommensteuer (Betrieb)

 

Steuersoftware

 

Lexware Büro Easy

Schlagworte für diesen Artikel: aufgeld gmbh • kapitalerhöhung agio • agio kapitalerhöhung • kapitalerhöhung gmbh aufgeld • aufgeld gmbh-beteiligung • kapitalerhöhung gmbh agio • agio gmbh • gmbh agio • aufgeld kapitalerhöhung • aufgeld bei gmbh •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche