Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Steuerrecht » Einkommensteuer » Einkommensteuer (privat) » Kindergeldschädliche Einkünfte und Krankenversicherungsbeiträge

Kindergeldschädliche Einkünfte und Krankenversicherungsbeiträge

…drucken   
16. Juli 2009 | Einkommensteuer (privat)

Das Finanzgericht Münster zeigt in einem aktuellen Urteil eine Möglichkeit auf, doch noch Kindergeld zu erhalten, auch wenn das eigene Einkommen des Kindes eigentlich über der Einkommensgrenze liegt: Hiernach mindern Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.

Im Streitfall hatte die Ehefrau des Klägers eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, über die auch die studierende Tochter mitversichert war. Der Umfang des Versicherungsschutzes entsprach dem einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienkasse ließ die für die Tochter gezahlten Versicherungsbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte unberücksichtigt. Die Einkünfte der Tochter überschritten daher den im Streitjahr maßgeblichen Grenzbetrag in Höhe von 7.680 EUR, so dass die Familienkasse die Gewährung des Kindergeldes ablehnte.

Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht der Familienkasse jedoch nicht und sprach dem Kläger das Kindergeld zu, da der gesetzliche Grenzbetrag bei Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge unterschritten sei.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seien Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes in Abzug zu bringen. Dies gelte nicht nur, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer sei, sondern auch, wenn es im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert sei. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung dieser Fälle seien mit Blick auf die Unterhaltssituation der Eltern nicht erkennbar. Es sei daher weder beachtlich, ob die Versicherungsbeiträge vom Kind selbst oder den Eltern bezahlt würden, noch wer von beiden Versicherungsnehmer sei.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 4. Juni 2009 – 3 K 840/08 Kg

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Steuerrecht | Einkommensteuer | Einkommensteuer (privat)

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Ihre Vorsorge für den Krankheitsfall

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: kindergeldschädliche einkommensgrenze 2011 • kindergeldschädliche einkommensgrenze • kindergeldschädliche einkünfte • kindergeldschädliche einkommensgrenze 2010 • kindergeldschädliche einkommensgrenze lebensgemeinschaft • ist kindesunterhalt schädlich für die familienversicherung • krankenversicherungsbeitrag kindergeld • familienversicherung einkommen unterhalt kind • kindergeldschädlichkeit • unterhalt schädlich kindergeld •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang