Anfechtung der Annahme der Erbschaft – und die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung?

Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft stellen einkommensteuerlich keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf

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Nutzungsvorteile einer Immobilie.

Nutzungsvorteile einer Immobilie sind keine Vermögensgegenstände.

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein

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Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten?

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieben jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Verfassungsbeschwerden nach sechseinhalbjähriger Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.

Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß § 33 Abs.

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Die Vollstreckungsabwehrklage – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge einer Vollstreckungsabwehrklage entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in

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Der Streit um den Kindesunterhalt – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge eines Abänderungsverfahren über Kindesunterhalt entstehen, sind vom Vater nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf

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Häusliche Arbeitsecke

Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird (sog. „Arbeitsecke“), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden.

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die

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