Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Veräußerungsverlusten – und ihre Verrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.01.2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. sie verletzt

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Das hochbegabte Kind – als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, solange ihre medizinische Indikation nicht nachgewiesen ist.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche

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Doppelzahlung beim Kindergeld

Die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung kann im Falle einer parallelen Zahlung durch die Familienkasse des öffentlichen Dienstes auch gem. § 70 Abs. 2 EStG erfolgen.

In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht entschiedenen Fall war der Vater des Kindes zunächst zeitlich befristet

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Bundesfinanzhof

Keine häusliche Arbeitsecke

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung

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Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kann festgesetzt werden, wenn der andere Ehegatte einer nicht steuerberechtigten oder nicht steuererhebenden Religionsgesellschaft angehört (sog. glaubensverschiedene Ehe); es darf unter Berücksichtigung des zusammenveranlagten gemeinsamen Einkommens bemessen werden.

Die kirchensteuerberechtigte evangelisch-lutherische Kirche (§ 1 HmbKiStG) kann

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