Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Steuerrecht » Einkommensteuer » Einkommensteuer (privat) » Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag

…drucken   
28. Juli 2011 | Einkommensteuer (privat)

Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß: Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren diene er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung dürfe der Solidaritätszuschlag allerdings nicht werden.

In den beiden jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfällen hatten eine Rechtsanwältin und eine GmbH gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2005 bzw. 2007 geklagt und geltend gemacht, der Solidaritätszuschlag sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen, mindestens aber durch Zeitablauf verfassungswidrig geworden. Der Bundesfinanzhof folgte den Argumenten der Kläger nicht und berief sich dazu auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Wesentlichen begründete der Bundesfinanzhof seine Entscheidungen bei der Verkündung der Urteile folgendermaßen:

Der Bund dürfe den Solidaritätszuschlag als sog. Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erheben. Mit seiner Höhe (Aufkommen im Jahr 2007 ca. 12,3 Mrd. €) höhle er nicht das Bund und Ländern gemeinsam zustehende Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer aus, sondern stehe dazu in angemessenem Verhältnis.

Der Solidaritätszuschlag habe nicht zeitlich begrenzt werden müssen. Es sei auch nicht erforderlich, dass die zu finanzierenden Aufgaben genau bezeichnet werden oder dass es zu einer konkreten Zweckbindung der Einnahmen komme.

Durch Zeitablauf sei das Solidaritätszuschlagsgesetz jedenfalls bis 2007 nicht verfassungswidrig geworden. Allerdings dürfe eine Ergänzungsabgabe nur zur Finanzierung eines aufgabenbezogenen Mehrbedarfs des Bundes erhoben werden. Sie könne aber erst dann verfassungswidrig werden, wenn der mit der Einführung verfolgte Zweck erreicht sei und die Abgabe nicht wegen eines anderen Zwecks fortgeführt werden solle, sondern zur Deckung einer dauerhaften Finanzierungslücke diene. An der Finanzierung der einigungsbedingten Lasten beteilige sich der Bund bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 mit weiter sinkenden Beträgen. Von einer Deckung einer dauernden Finanzierungslücke sei bis zum Jahr 2007 deshalb nicht auszugehen.

Die in einem der beiden entschiedenen Verfahren1 klagende Rechtsanwältin werde nicht dadurch gleichheitswidrig benachteiligt, dass der Solidaritätszuschlag bei Gewerbetreibenden nach der Einkommensteuer bemessen werde, die zuvor bereits um pauschal anzurechnende Gewerbesteuer gemindert sei.

Bundesfinanzhof, Urteilen vom 21. Juli 2011 – II R 50/09 und II R 52/10

  1. II R 50/09

 

alt=Ihre Frage an den Anwalt im Steuerrecht:

Kompetent, einfach und schnell - die anwaltliche eMail-Beratung im Steuerrecht!

 

Ihre Frage zum Steuerrecht - Bitte schildern Sie den Sachverhalt:
Name:
eMail:
 

Ihre Anfrage wird automatisch an unsere kooperierenden Rechtsanwälte weitergeleitet. Von dort wird Ihnen auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung die anfallende Gebühr mitgeteilt. Sollte Ihnen das Angebot nicht zusagen, müssen Sie selbstverständlich auch nichts bezahlen!

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema:
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Steuerrecht | Einkommensteuer | Einkommensteuer (privat)

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Steuern & Finanzen

 

 

Steuersoftware

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: solidaritÄtszuschlag • solidaritätszuschlag rechner • solidaritätszuschlag laufzeit • laufzeit solidaritätszuschlag • bescheid einkommensteuer kirchensteuer solidaritätszuschlag arbeitnehmer sparzulage • duales studium solidaritätszuschlag • http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/solidaritaetszuschlag-331709 • solidaritätszuschlagrechner • solidaritäts ug rechner online • solidaritätszuschlag duales studium •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang