Unternehmenssteuerreformgesetz 2008
15. März 2007 | Einkommensteuer, Einkommensteuer (Betrieb), Einkommensteuer (privat), Körperschaftsteuer
In der gestrigen Kabinettsitzung hat die Bundesregierung dem Entwurf zu einem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren formell eingeleitet. Die wesentlichen dort vorgesehenen Änderungen sind:
- Die Absenkung der Steuersätze für Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent.
- Zwischen den verschiedenen Rechtsformen soll eine faktische Belastungsneutralität erreicht werden. Ertragsstarke Personenunternehmen sollen zu ähnlichen Bedingungen Eigenkapital bilden können wie Kapitalgesellschaften, kleine Unternehmen sollen von der Rücklage nach § 7 g EStG profitieren.
- Die Besteuerung der Kapitalerträge soll ab 2009 in Form einer Abgeltungssteuer erfolgen.






