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Unternehmenssteuerreformgesetz 2008

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In der gestrigen Kabinettsitzung hat die Bundesregierung dem Entwurf zu einem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren formell eingeleitet. Die wesentlichen dort vorgesehenen Änderungen sind:

  • Die Absenkung der Steuersätze für Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent.
  • Zwischen den verschiedenen Rechtsformen soll eine faktische Belastungsneutralität erreicht werden. Ertragsstarke Personenunternehmen sollen zu ähnlichen Bedingungen Eigenkapital bilden können wie Kapitalgesellschaften, kleine Unternehmen sollen von der Rücklage nach § 7 g EStG profitieren.
  • Die Besteuerung der Kapitalerträge soll ab 2009 in Form einer Abgeltungssteuer erfolgen.

 
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