Einkommensteuerschulden – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden1.

Einkommensteuerschulden – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Insoweit ist unerheblich, ob der Insolvenzverwalter die dem Insolvenzschuldner zugerechneten Gewinnanteile zur Masse ziehen konnte. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs2 kommt es hierauf (nicht mehr) an3.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. Juni 2016 – X R 26/14

  1. Anschluss an BFH, Urteil vom 16.07.2015 – III R 32/13, BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251[]
  2. BFH, Urteil vom 16.05.2013 – IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759[]
  3. so schon BFH, Urteil in BFH/NV 2015, 988[]
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