Gewerbesteuer-Kürzungsanspruch und Beteiligungsaufwendungen
29. März 2006 |
Gewerbesteuer
Die Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 2a GewStG 1984 zu kürzen ist, sind nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.






