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Verlustfeststellung trotz bestandskräftiger Nichtveranlagung

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19. April 2006 | Einkommensteuer

Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. März 2006 – XI R 33/04

 
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