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Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (Erbschaftsteuer)

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Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreichzur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führen oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das neue DBA sollen derartige Hindernisse abgebaut werden.

 

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