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Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid

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13. Mai 2009 | Steuerrecht

Ersetzt das Finanzamt während eines Klageverfahrens den mit der Klage angefochtenen Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid, in dem es erstmals seine Ermessenserwägungen erläutert, so wird dieser Bescheid zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im weiteren Verlauf jenes Verfahrens sind die nunmehr angestellten Ermessenserwägungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Dezember 2008 – I R 29/08

 
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