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Jahressteuergesetz 2009

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25. November 2008 | Steuerrecht

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute morgen den Entwurf des Jahressteuergesetzes gebilligt, so dass der Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag abschließend beraten werden kann. Zuvor waren aber noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen worden.

So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht.

Eine weitere Änderung betrifft den Vorsteuerabzug bei Dienstfahrzeugen, der bei gemischter Nutzung entfallen sollte. Diese Vorschrift wurde jetzt vom Finanzausschuss wieder aus dem Gesetz herausgenommen.

 

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