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Mißlungene Einigung mit dem Finanzamt

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5. Juni 2009 | Steuerrecht

Nimmt ein Prozessvertreter einen Einspruch unter Bezugnahme auf einen Einigungsvorschlag zurück und ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht entsprechend seinem Vorschlag, ist die Rücknahme mangels Bedingungseintritts nicht wirksam

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2009 – 11 K 4347/08 G

 

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