Kommunale Kindergärten sind ebenso wie kirchliche und frei gemeinnützige Kindergärten keine Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 KStG.
In einem Rechtsstreit, mit dem das Finanzgericht Düsseldorf befasst war, hatte eine
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