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Lieferung alkoholischer Flüssigkeiten

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7. Mai 2008 | Umsatzsteuer

Die Lieferung alkoholischer Flüssigkeiten unterliegt dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. März 2008 – XI R 65/06

 

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