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Rückforderung von abgetretenen Vorsteuerüberschüssen

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27. Mai 2009 | Umsatzsteuer

Sind im Umsatzsteuerjahresbescheid abzugsfähige Vorsteuern mit 0 € zugrunde gelegt, verliert die Festsetzung eines Vergütungsanspruchs aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung (Vorbehaltsfestsetzung), soweit sie auf berücksichtigten Vorsteuern beruht, ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund für die infolge einer wirksamen Abtretung des Anspruchs bewirkte Auszahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit beim Zedenten ist das FA zur Rückforderung des Betrages vom Zessionar berechtigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. März 2009 – VII R 38/08

 

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