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Kfz-Steuer für Trikes und Quads

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15. Oktober 2010 | Im Blickpunkt, Verbrauchssteuern

Bislang wurden Trikes und Quads, also dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer wie ein Pkw behandelt. Dies hat sich nun mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 geändert. Hintergrund der Änderung ist die seit dem 1. Juli 2009 geänderte Berechnung der Kfz-Steuer für PKW: Seither wird die Kfz-Steuer für neuzugelassene Pkw nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Da aber für Trikes und Quads derzeit CO2-Werte in anerkannten Verfahren nicht ermittelt werden können, hat der Gesetzgeber für sie nun eine eigenständige Fahrzeuggruppe mit einem eigenständigen Kfz-Steuertarif gebildet.

Für Trikes und Quads wird die Kfz-Steuer nunmehr nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen. Die Kraftfahrzeugsteuer für Trikes und Quads beträgt damit je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum

  • für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10
    • 21,07 Euro bei Benzinmotoren und
    • 33,29 Euro bei Dieselmotoren
  • und für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08
    • 25,36 Euro bei Benzinmotoren und
    • 37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Die für ihr Trike oder Quad maßgebliche Schlüsselnummer finden sie in den Fahrzeugzulassungspapieren:

  • im bisherigen Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief im Feld “Schlüsselnummer zu 1″ und
  • in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II in Zeile 14 unter 14.1, entscheidend sind der beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge.

 

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